
Die Justiz wird digital, und für Kanzleien rückt der Termin näher. In Gesprächen mit unseren Kundinnen und Kunden geraten dabei drei Begriffe regelmässig ins Zentrum: Justitia 4.0, AGOV und die E-ID. Was hat was mit dem anderen zu tun, was braucht die Kanzlei wann – und was bedeutet das für die eigene IT? Ein Überblick.
Drei Begriffe, drei Aufgaben
Der Zeitplan
Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) soll voraussichtlich am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Ab dann müssen Gerichte und Behörden elektronische Eingaben entgegennehmen. Ab wann Anwältinnen und Anwälte zwingend elektronisch kommunizieren müssen, legen die Kantone fest – frühestens per Juli 2028. Einzelne Kantone sind schneller: Im Kanton Zürich lassen sich strittige Verfahren nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz bereits ab dem 1. Januar 2027 über justitia.swiss abwickeln.
Die E-ID hat der Bund im Juni 2026 auf unbestimmte Zeit verschoben. Für Kanzleien ist das kein Grund zu warten. Die Anmeldung bei justitia.swiss funktioniert heute schon über AGOV.
So funktioniert der Zugang heute
Wer sich bei justitia.swiss registriert, legt zuerst ein AGOV-Konto an. Die Identität wird dabei online mit Pass oder Identitätskarte geprüft. Für die Anmeldung empfiehlt AGOV die App «AGOV access» auf dem Smartphone, die ohne Passwort auskommt. Ein Detail mit Folgen: Das AGOV-Konto gehört der Person, nicht der Kanzlei. Wer es mit einer geschäftlichen E-Mail-Adresse anlegt, muss diese bei einem Stellenwechsel selbst ändern – sonst geht der Zugang verloren.
Die IT-Hausaufgaben für Kanzleien
Und wo bleibt die E-ID?
Sobald sie verfügbar ist, dürfte die E-ID vor allem die Identitätsprüfung bei AGOV vereinfachen. Interessant wird sie für Kanzleien aber auch an anderer Stelle: bei der Identifikation neuer Mandantinnen und Mandanten. Statt Ausweiskopien per E-Mail lassen sich Personalien dann digital und fälschungssicher prüfen. Wie genau, legt der Bund noch fest – darüber berichten wir, sobald es konkret wird.
Für justitia.swiss braucht keine Kanzlei auf die E-ID zu warten. Wer jetzt AGOV-Konten einrichtet, Geräte und Prozesse regelt und mit dem Softwarelieferanten spricht, ist bereit, wenn das Obligatorium kommt – und kann die Übergangszeit nutzen, statt sie zu verlieren.
Sie möchten Ihre Kanzlei auf Justitia 4.0 vorbereiten? Wir prüfen Ihre IT-Umgebung, richten Geräte und Zugänge ein und begleiten Ihr Team beim Umstieg auf die digitale Akte. Wir sind für Sie da. Schnell. Agil. Zuverlässig.